Bei Erfindungen ist der Erste immer der Dumme; den Ruhm kassiert der Zweite, und das Geschäft macht erst der Dritte. Martin Kessel (deutscher Schriftsteller *1901)
 

HONOR ET JUSTITIA

Oktober / November 2012

"Du sollst den Tag nicht vor dem Abend loben"

Ein bißchen Schadenfreude nach nunmehr über 1,5 Jahren "Patentgerangel" muß nun einfach erlaubt sein. Waren sich die Damen und Herren der hohen Vorstandsetage, unter der Federführung ihres Ex-1.Zuchtleiters darüber einig, dass der "Continental" bzw. der Continental Bulldog und seine Welt dringend geretten werden müßte. Böse "Schwarzzüchter" und missliebige Trittbrettfahrer sollten ausgeschaltet werden, um so eine bequeme Monopolstellung für den Club und seine Züchter zu schaffen.

Nachdem seitens des Ex-1.Zuchtleiters ja bereits eingehende Patent- und Markenerfahrung vorhanden war, wollte man nun den "Continental" als besonders schützenswertes Gut beim Europäischen- und auch beim Deutschen Patentamt als Marke schützen lassen. So war es nicht verwunderlich, dass im Rahmen der "Nachbarschafthilfe" schnell ein passender Anwalt für diesen grossen Coup gefunden wurde.

Nachdem man relativ schnell vor dem HABM gescheitert war, versuchte man sich mit weiteren Hütchenspieler-Tricks, um zumindest die Eintragung der Marke beim Deutschen Patentamt zu erreichen. Zunächst mit Erfolg.... Man konnte es nun kaum erwarten, endlich Macht zu demonstrieren. Es dauerte nicht einmal bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, da war man schon mit Abmahnschreiben und Unterlassungserklärungen in Vorleistung gegangen und hatte diese quasi im "Abreissblock" verteilt. Übrigens eine strategische Meisterleistung, wie sich später herausstellte. So wurde gleich noch das ein oder andere Vereinsmitglied mit abgemahnt. Welch ein Spaß!

Man war sich selbst nicht zu Schade, für diesen unausgegorenen Unsinn im ehemals hauseigenen Forum um Almosen zu betteln, denn...."so etwas kann teuer werden" ! War sich etwa der Vorstand hier etwa schon über die weitreichenden Anwaltskosten im Klaren, oder etwa tatsächlich in der irrwitzigen Annahme, dass der DOGBROTHER-Kennel hier klein bei geben würde...... wer weiß?

Klar, Fachpersonal hat seinen Preis, den wollte der CBCD nun aber nicht mehr vollumfänglich bezahlen, so der Vorstand. (Amtsgericht Wedding läßt grüßen!)

Nachdem man von Fach- und Führungspersonal im CBCD nie genug haben kann, hatte die Vorstandsriege erneut keine Kosten und Mühen gescheut, alsbald einen waschechten Fachanwalt, ins Rennen um den "goldenen Continental" zu schicken. Diesmal nicht aus Berlin, aber dafür mit ähnlichem Erfolg......dummerweise wurde im Kompetenzgerangel der Advokaten vergessen, einen einfachen form- und fristgerechten Widerspruch gegen unseren Löschungsantrag beim Deutschen Patentamt einzureichen. Dies hatte schlußendlich zur Folge, dass die Löschung von Amts wegen, ohne eingehende fachliche Prüfung des Sachverhalts durch das DPMA ausgesprochen wurde.

Dennoch heißt es im Beschluß des DPMA vom 09.10.2012 unter Punkt III:

"Im Übrigen weist die Löschungsabteilung darauf hin, dass im Falle einer Entscheidung in der Sache die Marke wohl gem.§ 8 Abs. 2 Nr.2 MarkenG als schutzunfähig anzusehen wäre, da nach vorläufiger Einschätzung "CONTINENTAL" für eine Bezeichung einer Hunderasse steht und damit die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen unmittelbar beschreibt."

Abschließend kann man zusammenfassend sagen:

Eine Meisterleistung der "Expertenkommission des CBCD", unter der unverkennbaren Führung ihres einzigartigen Vordenkers. Chapeau Heiko!

So bleibt dank uns der "Continental", was er seit 2004 war; eine Hunderasse aus der Schweiz, für Jedermann und nicht nur für ein paar größenwahnsinnigen "Gutsherren" eines unbedeutenden, deutschen Hunde-Clubs. Dass von unserem schwer erkämpften Erfolg, nun leider auch ein paar Lebenskünstler profitieren, ist zwar ärgerlich, kann aber unsere Freude nicht schmälern.

Wie hatten wir schon im April 2011 geschrieben?.... Wem die Marke "Continental" nützt und wem sie schadet, werden wir noch sehen.

April 2011

In der Regel werden Marken und Patente von Firmen und Privatpersonen zum Schutz angemeldet, die eine eigene Erfindung, sei es materieller Art oder einzigartiges, geistiges Eigentum, vor Unberechtigten zu schützen, Kopie und Mißbrauch Dritter zu vermeiden und im Anschluß an das aufwendige Patentanmeldungsverfahren, sicher und ohne Sorge vor Nachahmern, vermarkten zu können. Dies alles ist völlig legitim und verständlich.

Die Kehrseite der Medallie zeigt sich jedoch, wenn findige Lebenskünstler, über fadenscheinige Hütchenspielertricks versuchen, eine notorisch bekannte Hunderasse wie z.B. den Continental Bulldog markenrechtlich schützen zu lassen. Schlau versucht man das Patentamt mit einem "Teilbegriff" milde zu stimmen und so die Eintragung der Marke zu erreichen. Hatte man doch bereits in zwei Instanzen auf europäischer Ebene versagt, war man nicht müde, gleichen Versuch dann gleich nocheinmal in Deutschland zu unternehmen. Zunächst mit Erfolg.....

Allen Beteuerungen zum Trotz , daß dieser Markenschutz zwingend zum Wohle der Rasse und des Clubs wichtig und sinnvoll sei, läßt nicht darüber hinwegtäuschen, daß so mancher gewerbliche Conti-Großzüchter, Allmachtsphantasien vor Augen, bereits von einem gesicherten Lebensabend träumte. Monopolstellung und ein Regieren nach "Gutsherrenart", hätte so manchem Vorstandsmitglied und Clubzüchter durchaus gut zu Gesicht gestanden. Dies hätte man den gutgläubigen Mitgliedern dann wieder als neue "Vision" verkaufen können. Die Vision vom "einzig wahren" Continental Bulldog aus dem C.B.C.D.e.V.

In der freien Marktwirtschaft werden in der Regel die anfallenden Kosten wie, Markenschutzantrag, ggf. Widerspruch, Beschwerdeinstanzen usw., von den Personen getragen, denen das Patent bzw. die Marke anschließend auch finanziell nützt. Ein eingetragener Verein verfolgt in der Regel keine kommerziellen Ziele, was ihn deutlich von einem Gewerbebetrieb unterscheidet. Folglich ist es geradezu schäbig, die Spendenfreudigkeit der eigenen, gutgläubigen Mitgliedern für diese Kosten auszunutzten, während sich die gewerblichen Großzüchter im Club, die mehrere 10.000 € jährlich am Continental Bulldog-Welpenverkauf verdienen, sich diese Kosten großzügig von den Mitgliedern finanzieren lassen.

Erstaunlich, daß sich nicht mehrere Rassehundezuchtvereine "ihre Rasse" markenrechtlich schützen lassen.....

Wem die Marke "Continental" nützt und wem sie schadet, werden wir noch sehen.

Der Löschungsantrag liegt dem Deutschen Patentamt seit dem 12.04.2011 vor.

"Es wird kein Patent, was schon jeder kennt." (Dipl.Ing. Diethrich Drahtlos)

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